Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München
Handelsregister
München, HRB 71069
EUID
DED2601V.HRB71069
Insolvenzgericht
Gericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2764/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Andreas Krompaß
Adresse
Kreittmayrstraße 13 a, 80335 München
Gegenstand des Unternehmens
Projektentwicklung, Projektmanagement, Projektsteuerung, Hochbau, Property Management, Erstellung technischer Gutachten, Erstellung von Wertgutachten, Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten und Herausgabe von Publikationen und anderen Verlagsobjekten zu diesen und ähnlichen Themen. Information und Beratung von Interessenten und Lesern über Situation und Trends auf heimischen und internationalen Immobilienmärkten. Übernahme von Hausverwaltungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Krompaß ist bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen im Rang des § 38 InsO geprüft. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, diesen Forderungen sowie dem Schlussverzeichnis und der Schlussrechnung zu widersprechen. Mit Zustimmung des Insolvenzgerichts findet die Schlussverteilung statt. Zur Verteilung an die Gläubiger steht voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 77.693,03 Euro zur Verfügung. Zu berücksichtigen sind Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von 540.535,24 Euro. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt.
Originalbekanntmachung
03.04.2024
1500 IN 2764/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch die Gesellschafterin OC Oldtimer classico GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Heiko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71069
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen bezüglich Anfechtungsansprüchen nach § 133 InsO mit dem Finanzamt München sowie mit der DAK Gesundheit, § 160 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 11.04.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.03.2024
Originalbekanntmachung
15.01.2026
1500 IN 2764/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch die Gesellschafterin OC Oldtimer classico GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Heiko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71069
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 43 -74 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14....
1500 IN 2764/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch die Gesellschafterin OC Oldtimer classico GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Heiko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71069
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 43 -74 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.01.2026
Originalbekanntmachung
15.01.2026
1500 IN 2764/22
GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch die Gesellschafterin OC Oldtimer classico GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Heiko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71069
In dem Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und Zuschläge in Höhe von 30 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 04.02.2026 gewährt.
Originalbekanntmachung
05.02.2026
1500 IN 2764/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch die Gesellschafterin OC Oldtimer classico GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Heiko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71069
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 75, 76 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04....
1500 IN 2764/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch die Gesellschafterin OC Oldtimer classico GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Heiko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71069
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 75, 76 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.02.2026
Originalbekanntmachung
11.03.2026
1500 IN 2764/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch die Gesellschafterin OC Oldtimer classico GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Heiko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71069
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.05.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung...
1500 IN 2764/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch die Gesellschafterin OC Oldtimer classico GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Heiko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71069
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.05.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.03.2026
Originalbekanntmachung
11.03.2026
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1500 IN 2764/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch die Gesellschafterin OC Oldtimer classico GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Heiko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71069
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Krompaß, Kreittmayrstraße 13 a, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird...
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1500 IN 2764/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch die Gesellschafterin OC Oldtimer classico GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Heiko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71069
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Krompaß, Kreittmayrstraße 13 a, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 02.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 171.818,00 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 02.01.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 30 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.03.2026
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Originalbekanntmachung
10.04.2026
Geschäftszeichen: 1500 IN 2764/22
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90e, 80636 München, findet mit Zustimmung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung statt. Zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung steht voraussichtlich ein Betrag in Höhe von € 77.693,03. Zu berücksichtigen sind Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von € 540.535,24.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - (Geschäftszeichen 1500 IN 2764/22) niedergelegt.
Veröffentlicht durch Amtsgericht München - Insolvenzgericht -
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