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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haidhauser Gaststätten GmbH ist eröffnet worden. Das Amtsgericht München hat das Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt. Es ist kein Betrag verfügbar, der an die Massegläubiger, deren Forderungen sich auf ca. 15.000,00 € belaufen, auszuzahlen ist. Die Insolvenzgläubiger, deren Forderungen sich auf 188.686,33 € belaufen, erhalten ebenfalls keine Quotenzahlung. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger und der Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.06.2026, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Veröffentlichung gem. § 188 InsO: 1500 IN 1267/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Haidhauser Gaststätten GmbH, Wörthstraße 34, 81667 München wird das Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt. Es ist kein Betrag verfügbar, der an die Massegläubiger, deren Forderungen sich auf ca. 15.000,00 € belaufen, auszuzahlen ist. Die Insolvenzgläubiger, deren Forderungen sich auf 188.686,33 € belaufen, erhalten ebenfalls keine Quotenzahlung. Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht
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