Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 154827

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Insolvenzprofil

Hairstyling Paradiso GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Partnachstraße 6, 81373 München
Handelsregister
München, HRB 154827
EUID
DED2601V.HRB154827

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1504 IN 724/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi
Adresse
Sophienstraße 1, 80333 München

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb von Friseur- und Kosmetiksalons sowie Vertrieb der hierfür verwendeten Pflegeprodukte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hairstyling Paradiso GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Dieser Antrag wurde am 24.03.2026 eingereicht. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % festgesetzt. Die Mindestvergütung wurde gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ermittelt. Für die Berechnung der Auslagenpauschale wurde eine Regelvergütung zugrunde gelegt. Die Pauschale wurde unter Beachtung der maximalen Monatspauschale und der gesetzlichen Höchstgrenzen festgesetzt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Verfahrensbeteiligte können den vollständigen Beschluss und die Antragsunterlagen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde oder der Rechtsbehelf der Erinnerung zu, je nachdem, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt. Die Frist für diese Rechtsbehelfe beträgt zwei Wochen.

Originalbekanntmachung

27.05.2025

1504 IN 724/25 | In dem Verfahren über den Antrag der Hairstyling Paradiso GmbH, Partnachstraße 6, 81373 München, vertreten durch den Geschäftsführer Mousa Steven Hadi - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fellmann Harry, Kobellstraße 5, 80336 München, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Hairstyling Paradiso GmbH, Partnachstraße 6, 81373 München, vertreten durch den Geschäftsführer Mousa Steven Hadi Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 154827 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fellmann Harry, Kobellstraße 5, 80336 München, Gz.: 38/25 F 01 m D3/21770 Geschäftszweig/Beschäftigung: Betrieb von Friseursalons | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 23.05.2025 um 12.10 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi Sophienstraße 1, 80333 München Telefon: +49 89 83931275 0 Telefax: Fa...

Originalbekanntmachung

25.03.2026

1504 IN 724/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Hairstyling Paradiso GmbH, Partnachstraße 6, 81373 München, vertreten durch den Geschäftsführer Mousa Steven Hadi Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 154827 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fellmann Harry, Kobellstraße 5, 80336 München | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, Sophienstraße 1, 80333 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen...

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