Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HELSKE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Schellingstr. 109 a, 80798 München
Handelsregister
München, HRB 231343
EUID
DED2601V.HRB231343
Insolvenzgericht
Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 3585/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn
Adresse
Ohmstraße 15, 80802 München
Telefon
+49 (89) 215 268 300
Fax
+49 (89) 215 268 305
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen und Ewerb, Bebauung, Verwaltung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Entwicklung von Immobilien, Export und Import von Baumaterialien, Abbrucharbeiten, sowie Projektentwicklung, Projektierung, Errichtung und Betreiben von baulichen Anlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HELSKE GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dr. Martin Novotny, ist am 19.06.2024 um 10.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind für den 05.09.2024 um 14:00 Uhr im Sitzungssaal 101 des Amtsgerichts München anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens ist am 06.12.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen. Die Bekanntmachung stammt vom 02.07.2024.
Originalbekanntmachung
08.07.2024
1542 IN 3585/23
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
HELSKE GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Dr. Martin Novotny, Schellingstraße 109a, 80798 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 231343
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 19.06.2024 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn
Ohmstraße 15, 80802 München
Telefon: +49 (89) 215 268 300
Telefax: +49 (89) 215 268 305
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Bes...
1542 IN 3585/23
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
HELSKE GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Dr. Martin Novotny, Schellingstraße 109a, 80798 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 231343
- Schuldnerin -
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 19.06.2024 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn
Ohmstraße 15, 80802 München
Telefon: +49 (89) 215 268 300
Telefax: +49 (89) 215 268 305
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 05.09.2024, 14:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 05.09.2024, 14:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 06.12.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.07.2024
Originalbekanntmachung
07.07.2025
1542 IN 3585/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HELSKE GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Dr. Martin Novotny, Schellingstraße 109a, 80798 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 231343
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines Vergleichsvertrages mit dem Markt Bad Abbach hinsichtlich des Verzichts auf alle auf die Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages zwischen der Schuldnerin und dem Markt Bad Abbach vom 05.06.2023 (UR-Nr. 1152/2023) gerichteten Ansprüche in Bezug auf das vormals der Schuldnerin gehörende Grundstück (Flurstück Nr. 577, Gemarkung Bad Abbach) gegen eine Vergleichszahlung in Höhe von 550.000,00 €, sowie der Möglichkeit einer weiteren Zahlung auf der Grundlage einer im Grundstückskaufvertrag vereinbarten Aufzahlungsklausel in Höhe von maximal 250.000,00 € mit der fortbestehenden Maßgabe, dass ein Verkauf oder eine Entwicklung des Grun...
1542 IN 3585/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HELSKE GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Dr. Martin Novotny, Schellingstraße 109a, 80798 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 231343
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines Vergleichsvertrages mit dem Markt Bad Abbach hinsichtlich des Verzichts auf alle auf die Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages zwischen der Schuldnerin und dem Markt Bad Abbach vom 05.06.2023 (UR-Nr. 1152/2023) gerichteten Ansprüche in Bezug auf das vormals der Schuldnerin gehörende Grundstück (Flurstück Nr. 577, Gemarkung Bad Abbach) gegen eine Vergleichszahlung in Höhe von 550.000,00 €, sowie der Möglichkeit einer weiteren Zahlung auf der Grundlage einer im Grundstückskaufvertrag vereinbarten Aufzahlungsklausel in Höhe von maximal 250.000,00 € mit der fortbestehenden Maßgabe, dass ein Verkauf oder eine Entwicklung des Grundstücks durch den Markt Bad Abbach innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Abschluss des Vergleichs erfolgt
wird bestimmt auf
Donnerstag, 17.07.2025, 11:30 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.07.2025
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