Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HIT Personaldienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hesseloherstraße 1, 80802 München
Handelsregister
München, HRB 87239
EUID
DED2601V.HRB87239
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 124/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Jennie Best
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, private Arbeitsvermittlung, Outsourcing sowie Softwareentwicklung, Beratung, Konzeption, EDV-Dienstleistungen und Vertrieb von EDV-Systemen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 23.03.2026 um 17:22 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HIT Personaldienstleistungen GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennie Best bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen mit der sofortigen Beschwerde vorgehen.
Originalbekanntmachung
24.03.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 124/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HIT Personaldienstleistungen GmbH, Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, private Arbeitsvermittlung, Outsourcing sowie Softwareentwick, Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg (AG München, HRB 87239), ist am 23.03.2026 um 17:22 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, w...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 124/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HIT Personaldienstleistungen GmbH, Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, private Arbeitsvermittlung, Outsourcing sowie Softwareentwick, Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg (AG München, HRB 87239), ist am 23.03.2026 um 17:22 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67c IN 124/26
Amtsgericht Hamburg, 23.03.2026
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