Antragsverfahren Bayern HRB 256115

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Insolvenzprofil

HopDog Verwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Auenstraße 100, 80469 München
Handelsregister
München, HRB 256115
EUID
DED2601V.HRB256115

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 3960/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Beteiligung an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere an der HopDog Munich GmbH & Co. KG.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der HopDog Verwaltungs GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht München einzureichen.

Originalbekanntmachung

19.01.2026

1500 IN 3960/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. HopDog Verwaltungs GmbH, Auenstraße 100, 80469 München, vertreten durch die Gesellschafter Fransson Gregor Einar und Glasser Holdings Europa GmbH und den Geschäftsführer Fransson Gregor Einar Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 256115 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolv...

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