Nachtragsverteilung Bayern HRB 135855

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

IB Gastronomie GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Lindwurmstr. 30, 80337 München
Handelsregister
München, HRB 135855
EUID
DED2601V.HRB135855

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2287/18
Phase
Nachtragsverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld
Adresse
Uterer Anger 3, 80331 München

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines Gastronomieladenlokals

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IB Gastronomie GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Bahceci Idris, ist beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1542 IN 2287/18 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung für die Durchführung einer Nachtragsverteilung gestellt. Die Nachtragsverteilung bezog sich auf einen Wert der nachträglich verteilten Insolvenzmasse in Höhe von 2.389,50 EUR. Das Gericht hat die Vergütung des Insolvenzverwalters einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

27.04.2026

1542 IN 2287/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. IB Gastronomie GmbH, Lindwurmstraße 30, 80337 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bahceci Idris Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 135855 - Schuldnerin - | Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld, Unterer Anger 3, 80331 München, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.02.2026. Für die Durchführung der Nachtragsverteilung war dem Insolvenzverwalter unter Berücksichti...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.