Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 82409

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Insolvenzprofil

InMagazin Verlags GmbH

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Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Lindwurmstr. 25, 80337 München
Handelsregister
München, HRB 82409
EUID
DED2601V.HRB82409

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 1889/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Dr. Max Liebig
Adresse
Schäfflerstraße 3, 80333 München

Gegenstand des Unternehmens

Herausgabe von Verlagserzeugnissen jeder Art, ins. Herausgabe des Programmmagazins "InMünchen" sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InMagazin Verlags GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Kukuk Stefan Marcus, ist beim Amtsgericht München anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter, Dr. Max Liebig, bestellt. Dieser führte die Betriebsfortführung und initiierte Sanierungsbemühungen sowie Restrukturierungsmaßnahmen, die in einem Asset-Deal mündeten. Der Geschäftsbetrieb wurde am 01.09.2023 als Ganzes übertragen, wobei Massezuflüsse in Höhe von 144.335,66 EUR und ein Kaufpreis von 125.008,00 EUR erzielt wurden. Der vorläufige Insolvenzverwalter reichte am 07.03.2024 einen Vergütungsantrag ein, der Zuschläge für Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen beinhaltete. Die Gläubiger und der Schuldner wurden zur Anhörung über den Antrag eingeladen, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 02.05.2024 gesetzt wurde. Es gingen keine Stellungnahmen ein. Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden daraufhin festgesetzt. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

11.04.2024

1513 IN 1889/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. InMagazin Verlags GmbH, Lindwurmstraße 25, 80337 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kukuk Stefan Marcus Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 82409 - Schuldnerin - | Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit erfolgt die Bekanntgabe über die Anhörung der Insolvenzgläubigers und des Insolvenzschuldners zum eingereichten Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 07.03.2024 mit beantragten Zuschlägen in Höhe von insgesamt 49,24 %. Es besteht für die Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 02.05.2024 (Eingang bei Gericht). Akteneinsichtsgesuche sind vorab schriftlich an das Gericht zu richten. Mit freundlichen Grüßen Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.04.2024

Originalbekanntmachung

07.05.2024

1513 IN 1889/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. InMagazin Verlags GmbH, Lindwurmstraße 25, 80337 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kukuk Stefan Marcus Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 82409 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß A...

Originalbekanntmachung

20.05.2025

1513 IN 1889/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. InMagazin Verlags GmbH, Lindwurmstraße 25, 80337 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kukuk Stefan Marcus Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 82409 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 16.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.06.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht München - Insolvenz...

Originalbekanntmachung

26.05.2025

Veröffentlichung gem. § 188 InsO: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der InMagazin Verlags GmbH, Lindwurmstr. 25, 80337 München findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Es ist eine Verteilungsmasse in Höhe von voraussichtlich EUR 142.026,20 vorhanden. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls weitere Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von € 214.142,12. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - München, Geschäftsnummer 1513 IN 1889/23, niedergelegt. veröffentlicht durch Amtsgericht München - Insolvenzgericht

Originalbekanntmachung

08.01.2026

1513 IN 1889/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. InMagazin Verlags GmbH, Lindwurmstraße 25, 80337 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kukuk Stefan Marcus Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 82409 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr...

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