Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 199606

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Insolvenzprofil

INPRO Süd GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Raiffeisenstraße 28, 85402 Kranzberg
Handelsregister
München, HRB 199606
EUID
DED2601V.HRB199606

Insolvenzgericht

Gericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 410/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Ernest C. Pirkl
Adresse
Obere Hauptstraße 52, 85354 Freising

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit chemischen und technischen Produkten, insbesondere für Oberflächenbehandlung, sowie Erbringung von Dienstleistungen in der Lohnbeschichtung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INPRO Süd GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ernest C. Pirkl hat am 18.12.2025 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Landshut hat diese Beträge festgesetzt und dem Verwalter gestattet, den Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Im Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter am 15.05.2024 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt. Zudem wurde die Prüfung der bis 26.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 21) im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis 26.05.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Forderungen als festgestellt, sofern kein Widerspruch erhoben wurde.

Originalbekanntmachung

03.05.2024

IN 410/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. INPRO Süd GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmeier Gabriele, Raiffeisenstraße 28, 85402 Kranzberg Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 199606 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 26.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.05.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 26.04.2024

Originalbekanntmachung

16.05.2024

IN 410/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. INPRO Süd GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmeier Gabriele, Raiffeisenstraße 28, 85402 Kranzberg Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 199606 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter am 15.05.2024 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 16.05.2024

Originalbekanntmachung

02.02.2026

IN 410/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. INPRO Süd GmbH, Raiffeisenstraße 28, 85402 Kranzberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmeier Gabriele Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 199606 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ernest C. Pirkl, Obere Hauptstraße 52, 85354 Freising, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters ...

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