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Insolvenzprofil
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Sammlung und Aufbereitung von Kapitalmarktdaten, insbesondere über Verwaltung von liquiden und illiquiden Vermögenswerten in Europa und darüber hinaus, Betrieb entsprechender Datenbanken und Vermarktung entsprechender Datenbankinhalte sowie Beratung von institutionellen Investoren und von Asset Managern, soweit hierfür keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INSTICUBE GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Eckert Carsten, ist beim Amtsgericht München anhängig. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
1501 IN 3311/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. INSTICUBE GmbH, Thalkirchner Straße 1, 80337 München, vertreten durch den Geschäftsführer Eckert Carsten Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 230859 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26-27 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.04.2024
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