Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 78241

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Insolvenzprofil

ISC Computer Vertriebs-GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Brettener Str. 20, 80939 München
Handelsregister
München, HRB 78241
EUID
DED2601V.HRB78241

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 2113/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Sigl Franz

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb und Herstellung von Computern, Computerperipherie und Software, sowie Erarbeitung von Innovativen Lösungen von Problemen im ED V-Bereich.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISC Computer Vertriebs-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sigl Franz, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 22.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

24.03.2026

1508 IN 2113/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ISC Computer Vertriebs-GmbH, Brettener Straße 20, 80939 München, vertreten durch den Geschäftsführer Sigl Franz Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 78241 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3-6 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.03.2026

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