Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 91559

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Insolvenzprofil

Kairaba Lounge GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Landsberger Str. 346, 80687 München
Handelsregister
München, HRB 91559
EUID
DED2601V.HRB91559

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 10326/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Thomas E. Funk
Adresse
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefon
+49(89)545110
Fax
+49(89)54511444

Gegenstand des Unternehmens

Kasino- und Cafeteriabetrieb, Catering einschließlich sämtlicher zum Catering gehörender Dienstleistungen, Betrieb von Kalt- und Heißgetränke-, Waren- und Verpflegungsautomaten, Organisation von Veranstaltungen und Events sowie alle hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kairaba Lounge GmbH ist anhängig. Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.07.2024 ist vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas E. Funk bestellt. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Das schuldnerische Unternehmen, ein Kantinenbetrieb, ist in der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgeführt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen beantragt. Die Festsetzung erfolgt auf Basis eines Vermögenswerts von 199.458,46 EUR, wobei aus Betriebsfortführung herrührende Verbindlichkeiten in Höhe von 55.893,75 EUR abgezogen sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %, was als gerechtfertigt angesehen wird. Die Vergütung und die Auslagen sind gemäß InsVV festzusetzen. Die Vergütung beträgt den im Beschluss genannten Betrag zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, ebenso die zu erstattenden Auslagen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung sind binnen zwei Wochen möglich.

Originalbekanntmachung

12.07.2024

Az.: 1500 IN 10326/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. Kairaba Lounge GmbH, Landsberger Straße 88, 80339 München, vertreten durch den Geschäftsführer Campagna Michael Stefan Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 91559 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 11.07.2024 um 15:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thomas E. Funk, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, Telefon: +49(89)545110, Telefax: +49(89)54511444. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese An...

Originalbekanntmachung

26.01.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kairaba Lounge GmbH hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt Zuschläge in Höhe von 20 %. Der Antrag kann auf Anfrage eines Verfahrensbeteiligten übersandt werden. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.01.2026 -

Originalbekanntmachung

11.03.2026

1500 IN 10326/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kairaba Lounge GmbH, Landsberger Straße 88, 80339 München, vertreten durch den Geschäftsführer Campagna Michael Stefan Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 91559 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas E. Funk, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG E...

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