Antragsverfahren Bayern HRB 241091

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Insolvenzprofil

KK Verwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hauptstraße 58 a, 82386 Huglfing
Handelsregister
München, HRB 241091
EUID
DED2601V.HRB241091

Insolvenzgericht

Gericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
IN 167/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma AudioCoustic GmbH & Co. KG, die die Erbringung von Planungsdienstleistungen für technische Gebäudeausrüstung in den Bereichen Akustik (Raum- und Elektroakustik, Beschallungsanlagen, Sprachalarmierungsanlagen, Gefahrenmeldeanlagen, Beleuchtung und Elektroanlagen) zum Gegenstand hat.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KK Verwaltungs GmbH, Huglfing, wurde durch den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung eingeleitet. Das Amtsgericht Weilheim i.OB hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Signatur und des Übermittlungswegs zu beachten sind.

Originalbekanntmachung

07.01.2026

IN 167/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. KK Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 58 a, 82386 Huglfing, vertreten durch den Geschäftsführer Kasperlik Jan Christian - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin, KK Verwaltungs GmbH, HRB 241091, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Weilheim i.OB Alpenstr. 16 82362 Weilheim i.OB einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch w...

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