Vorläufige Maßnahmen Bayern HRB 292880

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Klasse Sommergarten GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Siedlungstraße 9, 85609 Aschheim
Handelsregister
München, HRB 292880
EUID
DED2601V.HRB292880

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1502 IN 1266/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Constance Rothamel
Adresse
Brienner Straße 48, 80333 München
Telefon
+49 (89) 18917170
E-Mail
muenchen@feigl.biz
Fax
+49 (89) 189171726

Gegenstand des Unternehmens

Fachhandel von Sommergärten, Terrassenüberdachungen, Markisen und sonstigem Sonnenschutz sowie Hauseingangsüberdachungen, Carports und sonstige Bauten aus Baufertigteilen inklusive Montage- und Reparaturservice sowie die Vermittlung von Baudienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat am 10.04.2026 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sommergarten GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Reif Bernadette, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur Sicherung des Schuldnervermögens ist vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Constance Rothamel bestellt. Es ist angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind; dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

10.04.2026

Az.: 1502 IN 1266/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Klasse Sommergarten GmbH, Siedlungstraße 9, 85609 Aschheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Reif Bernadette Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 292880 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 10.04.2026 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Constance Rothamel, Brienner Straße 48, 80333 München, Telefon: +49 (89) 18917170, Telefax: +49 (89) 189171726, Email: muenchen@feigl.biz. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Geg...

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