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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KST GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 195351, wird vom Amtsgericht Paderborn behandelt. Die Geschäftsführer sind Karl Robert Sommermeyer und Anna Sommermeyer-Rickert. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Martin Schmidt als Insolvenzverwalter bestellt. Am 16.05.2024 wurde ein Beschluss erlassen, wonach nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden sollen. Der Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.06.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Später, am 03.03.2026, wird das Verfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Hinsichtlich etwaiger Quotenzahlungen aus den Insolvenzverfahren über den Nachlass des verstorbenen Geschäftsführers Karl Robert Sommermeyer sowie über das Vermögen des Herrn Dr. Ulrich Gausmann wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO). Gegen die Aufhebung steht jedem Betroffenen der Rechtsbehelf der Erinnerung zu, gegen die Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. Die Frist für beide Rechtsbehelfe beträgt zwei Wochen.
Originalbekanntmachung
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Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 196/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 195351 eingetragenen KST GmbH, Landshuter Str. 26, 84416 Taufkirchen (Vils), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karl Robert Sommermeyer, Kilianstr. 32, 33098 Paderborn und Frau Anna Sommermeyer-Rickert, Kilianstr. 32, 33098 Paderborn hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Der Massebestand beträgt derzeit 64.196,65 €. Hieraus sind noch Massekosten zu begleichen. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beläuft sich auf 814.498,58 € Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 2 IN 196/20 Amtsgericht Paderborn, 01.08.2025
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