Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 233400

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Insolvenzprofil

LAQA GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Mainaustr. 32, 81243 München
Handelsregister
München, HRB 233400
EUID
DED2601V.HRB233400

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 402/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn
Adresse
Ohmstraße 15, 80802 München

Gegenstand des Unternehmens

(1) Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Produkten und deren Zubehör, insbesondere aus den Bereichen Gesundheit und Medizin, die lnitiierung, Begleitung und Unterstützung gesundheitsorientierter Forschung sowie Erhebung, Weiterverarbeitung und Analyse von elektronischen Daten sowie damit verbundene Dienstleistungen, des Weiteren, die Anwendung, Verwaltung und Verwertung von immateriellen Schutzrechten. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß Absatz (1) zusammen-hängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, soweit diese nicht einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Insbesondere kann die Gesellschaft auch Schutzrechte, Lizenzen und Konzessionen erwerben, veräußern, auslizensieren oder übertragen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen, insbesondere an solchen, deren Unternehmensgegenstand sich ganz oder teilweise auf den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft gemäß Absatz (1) oder Absatz (2) erstreckt sowie die Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und nicht im Namen Dritter zu verwalten und zu veräußern sowie Dienstleistungen im Zusammenhang hiermit zu erbringen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAQA GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht München hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 50.461,58 EUR auszugehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter führte den Betrieb der Schuldnerin fort und unternahm umfangreiche Bemühungen um eine Sanierung, was zu einer Erhöhung des Regelsatzes um 50 % führte. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

20.02.2024

Az.: 1501 IN 402/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. LAQA GmbH, Mainaustraße 32, 81243 München, vertreten durch die Geschäftsführer Hoffmann Bernd Richard und Naberhuis Edwin Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 233400 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 20.02.2024 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn, Ohmstraße 15, 80802 München, Telefon: +49 (89) 215 268 300, Telefax: +49 (89) 215 268 305. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kan...

Originalbekanntmachung

04.04.2024

1501 IN 402/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. LAQA GmbH, Mainaustraße 32, 81243 München, vertreten durch die Geschäftsführer Hoffmann Bernd Richard und Naberhuis Edwin Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 233400 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Produkten und deren Zubehör, insbesondere aus dem Bereichen Gesundheit und Medizin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2024 um 13.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn Ohmstraße 15, 80802 München Telefon: +49 (89) 215 268 300 Telefax: +49 (89) 215 268 305 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 08.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderun...

Originalbekanntmachung

12.04.2024

1501 IN 402/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LAQA GmbH, Mainaustraße 32, 81243 München, vertreten durch die Geschäftsführer Hoffmann Bernd Richard und Naberhuis Edwin Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 233400 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter am 09.04.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.04.2024

Originalbekanntmachung

20.04.2026

1501 IN 402/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LAQA GmbH, Mainaustraße 32, 81243 München, vertreten durch die Geschäftsführer Hoffmann Bernd Richard und Naberhuis Edwin Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 233400 - Schuldnerin - Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn, Ohmstraße 15, 80802 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag...

Originalbekanntmachung

20.04.2026

1501 IN 402/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LAQA GmbH, Mainaustraße 32, 81243 München, vertreten durch die Geschäftsführer Hoffmann Bernd Richard und Naberhuis Edwin Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 233400 - Schuldnerin - Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn, Ohmstraße 15, 80802 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt ...

Originalbekanntmachung

20.04.2026

1501 IN 402/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LAQA GmbH, Mainaustraße 32, 81243 München, vertreten durch die Geschäftsführer Hoffmann Bernd Richard und Naberhuis Edwin Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 233400 - Schuldnerin - 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22 - 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Amtsgericht München - Insolvenzgeri...

Originalbekanntmachung

27.05.2026

1501 IN 402/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LAQA GmbH, Mainaustraße 32, 81243 München, vertreten durch die Geschäftsführer Hoffmann Bernd Richard und Naberhuis Edwin Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 233400 - Schuldnerin - Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.07.2026 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände - sowie Einw...

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