Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 195839

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Insolvenzprofil

Lifestream Creations GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Stavendamm 17, 28195 Bremen
Handelsregister
München, HRB 195839
EUID
DED2601V.HRB195839

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1708/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

IT-Dienstleistungen und Softwareentwicklung, insbesondere Entwicklung mobiler Applikationen für Smartphones und Tablets, sowie Unternehmensberatung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lifestream Creations GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Garrelfs Heiko, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei dem Amtsgericht München einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

20.04.2026

1501 IN 1708/15 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Lifestream Creations GmbH, Professor-Messerschmitt-Straße 1 a, 85579 Neubiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Garrelfs Heiko Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 195839 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn ...

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