Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 173886

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Insolvenzprofil

Markus Brückl Materials GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Am Kirchenhölzl 10a, 82166 Gräfelfing
Handelsregister
München, HRB 173886
EUID
DED2601V.HRB173886

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 254/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Handel und die Vermittlung von Materialen (fertigen, halbfertigen und rohen Materialen aller Art).

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Markus Brückl Materials GmbH entschieden. Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin wird mangels Masse abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Voraussetzungen wie die qualifizierte elektronische Signatur oder der sichere Übermittlungsweg zu beachten sind.

Originalbekanntmachung

17.04.2026

1509 IN 254/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Markus Brückl Materials GmbH, Am Kirchenhölzl 10a, 82166 Gräfelfing, vertreten durch den Geschäftsführer Brückl Markus Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 173886 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung...

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