Einstellung des Verfahrens Bayern HRB 210093

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Insolvenzprofil

maß-bau-elemente UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Kapellenstr. 20, 82008 Unterhaching
Handelsregister
München, HRB 210093
EUID
DED2601V.HRB210093

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 1112/18
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Altbaunsanierung, Trockenbau und Industriemontagen sowie Vertrieb von Fenstern und Türen (auch Brandschutz- und Sicherheitstüren) und dazugehörigen Montagetätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der maß-bau-elemente UG (haftungsbeschränkt) ist durch das Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1112/18 anhängig. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten ein Rechtsbehelf in Form der sofortigen Beschwerde zu, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Anforderungen an die Signatur und den Übermittlungsweg bestehen.

Originalbekanntmachung

08.07.2025

1508 IN 1112/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. maß-bau-elemente UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, Kapellenstraße 20, 82008 Unterhaching Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 210093 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner, Leonrodstraße 69, 80636 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse gem. § 207 Abs. 3 S. 1 InsO zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Ums...

Originalbekanntmachung

08.07.2025

1508 IN 1112/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. maß-bau-elemente UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, Kapellenstraße 20, 82008 Unterhaching Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 210093 - Schuldnerin - | Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung - Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung) erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.09.2025 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen die Schlussrechnung - sowie Einwendungen gegen die beabsichti...

Originalbekanntmachung

14.01.2026

1508 IN 1112/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. maß-bau-elemente UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, Kapellenstraße 20, 82008 Unterhaching Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 210093 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr e...

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