Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 260065

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Insolvenzprofil

Michl Industrie Service GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Krauss-Maffei-Straße 2, 80997 München
Handelsregister
München, HRB 260065
EUID
DED2601V.HRB260065

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 3148/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Erbringen von Facility Dienstleistungen, insbesondere in der Industrie.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Michl Industrie Service GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Artur Gabauer, wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Zuvor wurde mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung durchgeführt. Ausweislich des Schlussverzeichnisses waren Forderungen in Höhe von 116.987,73 € zu berücksichtigen, während voraussichtlich 88.622,33 € zur Verteilung verfügbar waren. Die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, die Erörterung der Schlussrechnung und die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände erfolgten im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 17.02.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Das Verfahren ist aufgehoben.

Originalbekanntmachung

17.12.2025

1500 IN 3148/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Michl Industrie Service GmbH, Krauss-Maffei-Straße 2, 80997 München, vertreten durch den Geschäftsführer Gabauer Artur Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 260065 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.02.2026 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich ...

Originalbekanntmachung

13.01.2026

Veröffentlichung gem. § 188 InsO: 1500 IN 3148/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Michl Industrie Service GmbH, Krauss-Maffei-Straße 2, 80997 München, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zur Verteilung ist voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 88.622,33 € verfügbar. Ausweislich des bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München unter dem Aktenzeichen 1500 IN 3148/22 niedergelegten Schlussverzeichnisses sind Forderungen in Höhe von 116.987,73 € zu berücksichtigen. Veröffentlicht durch das Amtsgericht - Insolvenzgericht - München

Originalbekanntmachung

31.03.2026

1500 IN 3148/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Michl Industrie Service GmbH, Krauss-Maffei-Straße 2, 80997 München, vertreten durch den Geschäftsführer Gabauer Artur Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 260065 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neb...

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