Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MK 4 & WAM 2-4 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald
Handelsregister
München, HRB 229433
EUID
DED2601V.HRB229433
Insolvenzgericht
Gericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 10165/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann
Adresse
Unterer Anger 3, 80331 München
Telefon
+49(89)5480330
E-Mail
mail@pohlmannhofmann.de
Fax
+49(89)548033111
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb von bebauten Grundstücken und Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und sonstige Verwertung von Grundbesitz, insbesondere in 81829 München, Martin-Kollar-Straße 4 & Wamslerstraße 2 und 4, sowie alle damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht München hat am 26.07.2024 im Verfahren über den Antrag der MK 4 & WAM 2-4 GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu sichern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann bestellt worden. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Ein ursprünglich für den 25.06.2025 um 10:00 Uhr angesetzter Termin ist aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
26.07.2024
Az.: 1500 IN 10165/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
MK 4 & WAM 2-4 GmbH, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Schwaiger Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 229433
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 26.07.2024 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann, Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89)5480330, Telefax: +49(89)548033111, Email: mail@pohlmannhofmann.de.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Fr...
Az.: 1500 IN 10165/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
MK 4 & WAM 2-4 GmbH, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Schwaiger Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 229433
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 26.07.2024 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann, Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89)5480330, Telefax: +49(89)548033111, Email: mail@pohlmannhofmann.de.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.07.2024
Originalbekanntmachung
18.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MK 4 & WAM 2-4 GmbH, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Schwaiger Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 229433
- Schuldnerin -
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erlässt das Amtsgericht München am 18.06.2025 folgenden
Beschluss
Der Termin vom Mittwoch, 25.06.2025, 10:00 Uhr, wird aufgehoben.
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