Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 281939

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

MMK FoodFans GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Georg-Birk-Straße 10, 80797 München
Handelsregister
München, HRB 281939
EUID
DED2601V.HRB281939

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 2211/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Kahl Lukas

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben von Restaurantbetrieben

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MMK FoodFans GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 19.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

02.04.2026

1509 IN 2211/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MMK FoodFans GmbH, Georg-Birk-Straße 10, 80797 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kahl Lukas Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 281939 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17-24 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.04.20...

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