Forderungsanmeldung Berlin HRB 232527

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Insolvenzprofil

Mobike Germay GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Bergholzstraße 1-4, 12099 Berlin
Handelsregister
München, HRB 232527
EUID
DED2601V.HRB232527

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 2231/20
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Jan van der Ven

Gegenstand des Unternehmens

Vermietung von Fahrrädern durch Betrieb eines Systems zur gemeinschaftlichen Nutzung von Fahrrädern sowie Erbringung sämtlicher damit zusammenhängender Dienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mobike Germany GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jan van der Ven, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Prüfung der bis zum 12.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, bis zum 26.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

09.02.2026

Text: 36m IN 2231/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mobike Germany GmbH, Bergholzstraße 1-4, 12099 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jan van der Ven Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 232527 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 12.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.01.2026

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