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Insolvenzprofil
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Betrieb eines Gastronomieunternehmens.
Das Amtsgericht München hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Monkey Pile GmbH einen Beschluss zur Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses vom 29.12.2025 erlassen. Der Beschluss datiert auf den 12.02.2026. Anlass der Berichtigung war ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen im Rubrum des ursprünglichen Eröffnungsbeschlusses. Das Registergericht wurde korrigiert auf Amtsgericht München mit der Register-Nr. HRB 306575. Das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Weitere Verfahrensschritte wie die Bestellung eines Verwalters oder Forderungsanmeldungen sind in diesem spezifischen Berichtigungsbeschluss nicht detailliert aufgeführt, gehen aber aus der Eröffnung hervor.
Originalbekanntmachung
Amtsgericht München Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen Az.: 1507 IN 3727/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Monkey Pile GmbH, Entenbachstraße 8, 81541 München, vertreten durch den Geschäftsführer Spiegler David Sean Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 306575 - Schuldnerin - | erlässt das Amtsgericht München am 12.02.2026 folgenden Beschluss | D. Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts München vom 29.12.2025 wird im Rubrum wie folgt berichtigt: Das Registergericht muss richtig lauten: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 306575 | Gründe: | Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor. Amtsgericht München - insolvenzgericht - 12.02.2026 -
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