Einstellung des Verfahrens Bayern HRB 184943

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Insolvenzprofil

Mplus PremiumPlan GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bahnhofplatz 9, 82131 Gauting
Handelsregister
München, HRB 184943
EUID
DED2601V.HRB184943

Insolvenzgericht

Gericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
IN 152/23
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Michael Verken
Adresse
Kirchplatz 9, 82362 Weilheim
Telefon
+49(881)9010900
Fax
+49(881)90109060

Gegenstand des Unternehmens

Vornehmlich Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland sowie Unternehmensberatung, Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insoweit hierfür keine gesonderte behördliche Genehmigung erforderlich ist, sowie alle Tätigkeiten, die den Unternehmensgegenstand fördern.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mplus PremiumPlan GmbH, vertreten durch den Liquidator Hanser Frank, wurde beim Amtsgericht Weilheim i.OB behandelt. Am 22.01.2024 wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Michael Verken zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es wurde verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Spätere Beschlüsse vom 18.05.2026 heben die angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf und weisen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ab. Das Verfahren ist damit mangels Masse eingestellt.

Originalbekanntmachung

22.01.2024

IN 152/23 | In dem Verfahren über den Antrag d. Mplus PremiumPlan GmbH, Bahnhofplatz 9, 82131 Gauting, vertreten durch den Liquidator Hanser Frank Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 184943 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 22.01.2024 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Verken, Kirchplatz 9, 82362 Weilheim, Telefon: +49(881)9010900, Telefax: +49(881)90109060. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschw...

Originalbekanntmachung

21.05.2026

IN 152/23 | In dem Verfahren über den Antrag d. Mplus PremiumPlan GmbH, Bahnhofplatz 9, 82131 Gauting, vertreten durch den Liquidator Hanser Frank Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 184943 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Die mit Beschluss vom 22.01.2024 und 18.07.2023 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben. Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 18.05.2026

Originalbekanntmachung

21.05.2026

IN 152/23 | In dem Verfahren über den Antrag d. Mplus PremiumPlan GmbH, Bahnhofplatz 9, 82131 Gauting, vertreten durch den Liquidator Hanser Frank Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 184943 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Weilheim i.OB Alpenstr. 16 82362 Weilheim i.OB einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung...

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