Antragsverfahren Bayern HRB 219063

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

MR Liegenschaftsverwaltung GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Würmstr. 55, 82166 Gräfelfing
Handelsregister
München, HRB 219063
EUID
DED2601V.HRB219063

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 2516/25
Phase
Antragsverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Ramisch Thomas
Adresse
Mozartstraße 8, 80336 München

Gegenstand des Unternehmens

Immobilienmanagement (Verwaltung eigener Immobilien).

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der MR Liegenschaftsverwaltung GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht München einzureichen.

Originalbekanntmachung

23.03.2026

1508 IN 2516/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. MR Liegenschaftsverwaltung GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Würmstraße 55, 82166 Gräfelfing Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 219063 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ramisch Thomas, Mozartstraße 8, 80336 München auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen....

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.