Antragsverfahren Bayern HRB 155511

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Insolvenzprofil

NEODYNAMICS Engineering GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Mitterweg 6, 82211 Herrsching
Handelsregister
München, HRB 155511
EUID
DED2601V.HRB155511

Insolvenzgericht

Gericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
IN 313/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Konstruktion und Entwicklung von Bauteilen und Produkten unter Anwendung computergestützter Software sowie Beratung von Entwicklern.

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der NEODYNAMICS Engineering GmbH, Herrsching, wurde auf Antrag der Gläubigerin ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Amtsgericht München hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das zuständige Beschwerdegericht ist das Amtsgericht Weilheim i.OB.

Originalbekanntmachung

13.03.2026

IN 313/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. NEODYNAMICS Engineering GmbH, Mitterweg 6, 82211 Herrsching, vertreten durch den Geschäftsführer Ripa Thomas Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 155511 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Weilheim i.OB Alpenstr. 16 82362 Weilheim i.OB einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genüg...

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