Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 172142

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Insolvenzprofil

Notos Gastro GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Siemensstr. 14, 85521 Ottobrunn
Handelsregister
München, HRB 172142
EUID
DED2601V.HRB172142

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 632/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb von Gaststätten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Notos Gastro GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zafiriadis Petros, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht München.

Originalbekanntmachung

27.02.2026

1507 IN 632/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Notos Gastro GmbH, Siemensstraße 14, 85521 Ottobrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Zafiriadis Petros Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 172142 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustel...

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