Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 227096

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Insolvenzprofil

Oberland Logistik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Salzstraße 25, 87499 Wildpoldsried
Handelsregister
München, HRB 227096
EUID
DED2601V.HRB227096

Insolvenzgericht

Gericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
2 IN 278/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Döhring Sebastian

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung und Vermarktung von EDV-Programmen, sowie der Vertrieb der zugehörigen Hardware, sowie die Beratung und Betreuung von EDV-Anwendern.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oberland Logistik GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 05.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 26.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Weilheim i.OB als Insolvenzgericht und ist auf den 20.05.2026 datiert.

Originalbekanntmachung

21.05.2026

2 IN 278/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Oberland Logistik GmbH, Äußere Kreuzäcker 3, 82395 Obersöchering, vertreten durch den Geschäftsführer Döhring Sebastian Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 227096 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 05.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 20.05.2026

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