Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Omega DAH Mühlbachviertel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Ottostr. 5, 80333 München
Handelsregister
München, HRB 233889
EUID
DED2601V.HRB233889
Insolvenzgericht
Gericht
München
Aktenzeichen
1504 IN 701/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf von Grundbesitz und Immobilien in Dachau und deren näheren Umgebung sowie Verwaltung eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omega DAH Mühlbachviertel GmbH ist anhängig. Am 04.03.2024 hat das Amtsgericht München zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Maßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet. Dabei wurde der Schuldnerin untersagt, über ihren Grundbesitz in Dachau zu verfügen. Im weiteren Verfahrensverlauf ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 160 InsO anberaumt. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zur freihändigen Verwertung der Wohnungs- und Teileigentumseinheiten unter der Anschrift Ludwig-Thoma-Str. 21-23 in Dachau sowie zur Bewirtschaftung im Rahmen einer kalten Zwangsverwaltung. Zudem ist ein Vergleich betreffend Insolvenzanfechtungsansprüche gegen das Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft in Höhe von 69.237,19 Euro für eine Forderung von 138.474,38 Euro vorgesehen. Der Termin zur Beschlussfassung ist auf den 15.04.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung
04.03.2024
Az.: 1504 IN 701/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Omega DAH Mühlbachviertel GmbH, Ottostraße 5, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Grahle Peer
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 233889
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird folgendes angeordnet:
Der Schuldnerin wird gemäß § 21 Abs. 1 InsO untersagt, über in ihrem Eigentum stehenden Grundbesitz oder grundstücksgleiche Rechte zu verfügen, insbesondere über ihren Grundbesitz unter der Anschrift Ludwig-Thoma-Straße 21 in Dachau, eingetragen beim Amtsgericht Dachau, Grundbuch von Dachau, Blatt 27064, 27065, 27066, 27067, 27068, 27069, 27071, 27072, 27073, 27074, 27075, 27076, 27077, 27086, 27091, 27102, 27106, 27110, 27113, 27117, 27122, 27123, 27127, 27128, 27129, 27131, 27140, 27145, 27151, 27152, 27153, 27154, 27155, 27156, 27157,...
Az.: 1504 IN 701/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Omega DAH Mühlbachviertel GmbH, Ottostraße 5, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Grahle Peer
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 233889
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird folgendes angeordnet:
Der Schuldnerin wird gemäß § 21 Abs. 1 InsO untersagt, über in ihrem Eigentum stehenden Grundbesitz oder grundstücksgleiche Rechte zu verfügen, insbesondere über ihren Grundbesitz unter der Anschrift Ludwig-Thoma-Straße 21 in Dachau, eingetragen beim Amtsgericht Dachau, Grundbuch von Dachau, Blatt 27064, 27065, 27066, 27067, 27068, 27069, 27071, 27072, 27073, 27074, 27075, 27076, 27077, 27086, 27091, 27102, 27106, 27110, 27113, 27117, 27122, 27123, 27127, 27128, 27129, 27131, 27140, 27145, 27151, 27152, 27153, 27154, 27155, 27156, 27157, 27158, 27159, 27160, 27161, 27162, 27163, 27164, 27165, 27166, 27167, 27169, 27171, 38316, 38318, 38319, 38321, 38322, 38323, 38324, 38325, 38326, 38327, 38328, 38333 und 38347.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.03.2024
Originalbekanntmachung
24.03.2026
1504 IN 701/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Omega DAH Mühlbachviertel GmbH, Ottostraße 5, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Grahle Peer
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 233889
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss einer Verwertungs- und Vergleichsvereinbarung mit dem Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft betreffend
- die freihändige Verwertung der Wohnungs- und Teileigentumseinheiten der Schuldnerin unter der Anschrift Ludwig-Thoma-Str. 21 - 23, 85221 Dachau, sowie die Bewirtschaftung der Immobilien im Rahmen einer sog. "kalten Zwangsverwaltung" unter Vereinbarung von Kostenbeiträgen zugunsten der Insolvenzmasse und
- den Vergleich betreffend die gegen die Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft geltend gemachten Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gemäß § 130 InsO i. H. v. 138.474,38 Euro unter Ver...
1504 IN 701/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Omega DAH Mühlbachviertel GmbH, Ottostraße 5, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Grahle Peer
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 233889
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss einer Verwertungs- und Vergleichsvereinbarung mit dem Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft betreffend
- die freihändige Verwertung der Wohnungs- und Teileigentumseinheiten der Schuldnerin unter der Anschrift Ludwig-Thoma-Str. 21 - 23, 85221 Dachau, sowie die Bewirtschaftung der Immobilien im Rahmen einer sog. "kalten Zwangsverwaltung" unter Vereinbarung von Kostenbeiträgen zugunsten der Insolvenzmasse und
- den Vergleich betreffend die gegen die Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft geltend gemachten Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gemäß § 130 InsO i. H. v. 138.474,38 Euro unter Vereinbarung einer diese abgeltenden Vergleichszahlung i. H. v. 69.237,19 Euro
sowie
Zustimmung gemäß § 160 InsO zur freihändigen Veräußerung der Wohnungs- und Teileigentumseinheiten der Schuldnerin unter der Anschrift Ludwig-Thoma-Straße 21 - 23, 85221 Dachau,
wird bestimmt auf
Mittwoch, 15.04.2026, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.03.2026
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