Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 235889

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Insolvenzprofil

Orzanica Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Anton-Bruckner-Straße 24, 85591 Vaterstetten
Handelsregister
München, HRB 235889
EUID
DED2601V.HRB235889

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 2653/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Hoch- und Wegebau sowie Altbausanierung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orzanica Bau GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Orzanica Tudorita, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll einzureichen und müssen von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet werden. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

25.02.2026

1509 IN 2653/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Orzanica Bau GmbH, Anton-Bruckner-Straße 24, 85591 Vaterstetten, vertreten durch die Geschäftsführerin Orzanica Tudorita Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 235889 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine be...

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