Antragsverfahren Bayern HRB 250154

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Insolvenzprofil

Passando24 UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Röhrmooser Straße 9, 85244 Röhrmoos-Unterweilbach
Handelsregister
München, HRB 250154
EUID
DED2601V.HRB250154

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 4573/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Handel und Onlinehandel mit Textilien.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der Passando24 UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München einzureichen.

Originalbekanntmachung

29.04.2026

1508 IN 4573/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Passando24 UG (haftungsbeschränkt), Röhrmooser Straße 9, 85241 Hebertshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Uslu Güven Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 250154 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum ...

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