Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PD Bau solutions UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Gluckstr. 57, 22081 Hamburg
Handelsregister
München, HRB 281398
EUID
DED2601V.HRB281398
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 15/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Reinhold Horn
Adresse
Langenstücken 34, 22393 Hamburg
Telefon
040 636469-0
Gegenstand des Unternehmens
Schlüsselfertiges Bauen, Tiefbau, Elektroinstallation, Sanitär, Bodenlege-, Holz- und Fliesenlegearbeiten, Maurer- und Putzarbeiten, Pflastern und Eisenflechtarbeiten, Trockenbau und Dämmungsarbeiten, Garten und Landschaftsbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der PD Bau solutions UG (haftungsbeschränkt) ist am 16.02.2026 um 10:27 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhold Horn bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
16.02.2026
67g IN 15/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PD Bau solutions UG (haftungsbeschränkt), Schlüsselfertiges Bauen, Tiefbau, Elektroinstallation, Sanitär, Bodenlege-, Holz- und Fliesenlegearb, Gluckstraße 57, 22081 Hamburg (AG München, HRB 281398), vertr. d.: Peter Doric, , (Geschäftsführer), ist am 16.02.2026 um 10:27 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhold Horn, Langenstücken 34, 22393 Hamburg, Tel.: 040 636469-0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefoch...
67g IN 15/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PD Bau solutions UG (haftungsbeschränkt), Schlüsselfertiges Bauen, Tiefbau, Elektroinstallation, Sanitär, Bodenlege-, Holz- und Fliesenlegearb, Gluckstraße 57, 22081 Hamburg (AG München, HRB 281398), vertr. d.: Peter Doric, , (Geschäftsführer), ist am 16.02.2026 um 10:27 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhold Horn, Langenstücken 34, 22393 Hamburg, Tel.: 040 636469-0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 16.02.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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