Antragsverfahren Bayern HRB 181952

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Insolvenzprofil

Pipasa Gastro GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Isabellastraße 46, c/o Simsekol, 80796 München
Handelsregister
München, HRB 181952
EUID
DED2601V.HRB181952

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 3993/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Führung eines Gastronomiebetriebes bzw. mehrerer Gastronomiebetriebe sowie Gastronomie- und Ladenbau, eingeschlossen Verkauf und Einbau von Mobiliar, Elektrogeräten und sonstigen Einrichtungsgegenständen für die Gastronomie.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der Pipasa Gastro GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen die Kostenentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen; eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

29.01.2026

1513 IN 3993/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Pipasa Gastro GmbH, c/o Simsekol, Isabellastraße 46, 80796 München, vertreten durch den Geschäftsführer Simsekol Halil Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 181952 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie die Kostenentscheidung betrifft, kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die ...

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