Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
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Vermögensverwaltungen aller Art, insbesondere Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, Erwerb, Verwaltung sowie Verkauf von Immobilien sowie Verwaltung eigenen Vermögens und gewerbliche Zwischenvermietung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLVG GmbH ist am 28.04.2022 durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB eröffnet worden. Ursprünglich war eine mündliche Verfahrensdurchführung angeordnet, diese wurde jedoch aufgrund verfahrensökonomischer Gründe aufgehoben und das Verfahren auf ein schriftliches Verfahren umgestellt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und Zuschläge geltend gemacht; eine Stellungnahme dazu ist bis zum 02.04.2026 möglich. Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 17.04.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Prüfung der fristgerecht angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten sowie den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit gegeben, den Forderungen bis zum 20.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
1 IN 31/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PLVG GmbH, Heimgartenstraße 1, 82377 Penzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Freistaat Bayern (Erbe), dieser vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Landesamt für Finanzen Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 105246 - Schuldnerin - | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PLVG GmbH, Heimgartenstraße 1, 82377 Penzberg hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge i.H.v. 25 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 02.04.2026 gegeben. Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 17.03.2026
Originalbekanntmachung
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