Antragsverfahren Bayern HRB 192846

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Insolvenzprofil

Projektentwicklung Rieder Straße Verwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Seeuferstr. 44 a, 82211 Herrsching a. Ammersee
Handelsregister
München, HRB 192846
EUID
DED2601V.HRB192846

Insolvenzgericht

Gericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
IN 284/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin bei der Projektentwicklung Rieder Straße GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Herrsching am Ammersee, Landkreis Starnberg, sowie Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projektentwicklung Rieder Straße Verwaltungs GmbH wurde durch den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung eingeleitet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Weilheim i.OB einzureichen. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, da der Eröffnungsantrag abgewiesen wurde.

Originalbekanntmachung

25.02.2026

IN 284/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Projektentwicklung Rieder Straße Verwaltungs GmbH, Seeuferstraße 44 a, 82211 Herrsching, vertreten durch die Geschäftsführer Behrendt Thomas und Stark Herbert Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 192846 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Weilheim i.OB Alpenstr. 16 82362 Weilheim i.OB einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die ö...

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