Antragsverfahren Bayern HRB 268034

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Insolvenzprofil

Rehwald Products GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Aretinstraße 27, 81545 München
Handelsregister
München, HRB 268034
EUID
DED2601V.HRB268034

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1504 IN 3400/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Gestaltung, die Entwicklung, die Fertigung und der Vertrieb von Zweirädern, insbesondere von Lastenfahrrädern, Möbeln und sonstigen Gebrauchsgegenständen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der Rehwald Products GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Die Schuldnerin, vertreten durch die Geschäftsführer Anne Häuser und Johannes Häuser, betreibt die Gestaltung, Entwicklung, Fertigung und den Vertrieb von Zweirädern, insbesondere Lastenfahrrädern, sowie Möbeln und sonstigen Gebrauchsgegenständen. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer HRB 268034. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München einzureichen.

Originalbekanntmachung

01.04.2026

1504 IN 3400/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Rehwald Products GmbH, Aretinstraße 27, 81545 München, vertreten durch die Geschäftsführer Häuser Anne und Häuser Johannes Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 268034 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Gestaltung, Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von Zweirädern, insbesondere von Lastenfahrrädern, Möbeln und sonstigen Gebrauchsgegenständen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellu...

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