Antragsverfahren Bayern HRB 192918

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Insolvenzprofil

Ristoro Konzepte UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Karlsteinstraße 13, 80937 München
Handelsregister
München, HRB 192918
EUID
DED2601V.HRB192918

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 3143/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb von Gaststätten sowie Gaststätteneinrichtung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ristorante Konzepte UG (haftungsbeschränkt) wurde durch den Antrag eines Gläubigers eingeleitet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Der Geschäftszweig der Schuldnerin ist der Betrieb von Gaststätten sowie die Gaststätteneinrichtung. Das Gericht hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Voraussetzungen wie eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein sicherer Übermittlungsweg erfüllt sein müssen.

Originalbekanntmachung

16.04.2026

1501 IN 3143/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Ristoro Konzepte UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, Karlsteinstraße 13, 80937 München Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 192918 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Betrieb von Gaststätten sowie Gaststätteneinrichtung | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im...

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