Antragsverfahren Bayern HRB 270415

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Insolvenzprofil

RM Watches Munich GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Feringastr. 6, 85774 Unterföhring
Handelsregister
München, HRB 270415
EUID
DED2601V.HRB270415

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 4459/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

An- und Verkauf von Uhren aller Art, Taschen aller Art sowie Edelmetallen und Steinen sowie Uhrenservice und -reparatur.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der RM Watches Munich GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München einzureichen.

Originalbekanntmachung

18.03.2026

1500 IN 4459/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. RM Watches Munich GmbH, Feringastraße 6, 85774 Unterföhring, vertreten durch den Geschäftsführer Rave Moritz Leonard Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 270415 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis...

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