Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Royal Transport Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Gewerbepark Spörerau 26, 85368 Wang
Handelsregister
München, HRB 267780
EUID
DED2601V.HRB267780
Insolvenzgericht
Gericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 547/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Transport und Logistik
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Royal Transport Logistik GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Das Verfahren befindet sich in der Endphase, da ein Einstellungstermin nach § 211 InsO im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt wird. Dieser Termin dient der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger sowie der Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse. Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis einschließlich 23.03.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände und Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht einzureichen. Hinweise geben an, dass Unterlagen zur Rechnungslegung in der Geschäftsstelle eingesehen werden können und Masseverbindlichkeiten nach § 209 InsO berichtigt werden. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung beim Amtsgericht Landshut eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung.
Originalbekanntmachung
03.09.2025
IN 547/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Royal Transport Logistik GmbH, Rudi-Ismayr-Straße 23, 85375 Neufahrn, vertreten durch den Geschäftsführer Al Dalu Esam Ali Ahmad
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267780
- Schuldnerin -|
1. Die Prüfung der bis 01.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 - 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lands...
IN 547/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Royal Transport Logistik GmbH, Rudi-Ismayr-Straße 23, 85375 Neufahrn, vertreten durch den Geschäftsführer Al Dalu Esam Ali Ahmad
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267780
- Schuldnerin -|
1. Die Prüfung der bis 01.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 - 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 01.09.2025
Originalbekanntmachung
28.01.2026
IN 547/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Royal Transport Logistik GmbH, Rudi-Ismayr-Straße 23, 85375 Neufahrn, vertreten durch den Geschäftsführer Al Dalu Esam Ali Ahmad
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267780
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.03.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Gesc...
IN 547/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Royal Transport Logistik GmbH, Rudi-Ismayr-Straße 23, 85375 Neufahrn, vertreten durch den Geschäftsführer Al Dalu Esam Ali Ahmad
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267780
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.03.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 22.01.2026
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