Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 178138

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

SAGA Fulfillment Solutions GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Höllriegelskreuther Weg 3, 82065 Baierbrunn
Handelsregister
München, HRB 178138
EUID
DED2601V.HRB178138

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1367/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Jeschke Norman

Gegenstand des Unternehmens

Abwicklung von Direktmarketingaktivitäten sowie Durchführung von Fulfillment- und Warehouse-Dienstleistungen für Unternehmen im In- und Ausland.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAGA Fulfillment Solutions GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jeschke Norman, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei dem Amtsgericht München einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

06.02.2026

1500 IN 1367/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SAGA Fulfillment Solutions GmbH, Whistlerweg 12, 81479 München, vertreten durch den Geschäftsführer Jeschke Norman Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 178138 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besonder...

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