Antragsverfahren Bayern HRB 97539

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Insolvenzprofil

San Marino Restaurant GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Westendstr. 161, 80339 München
Handelsregister
München, HRB 97539
EUID
DED2601V.HRB97539

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 881/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb von Gaststätten, sowie sämtliche damit zusammenhängende Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der San Marino Restaurant GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Codreanu Andrei-Robert, wurde auf Antrag der antragstellenden Gläubigerin beim Amtsgericht München beantragt. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, eingetragen im Handelsregister unter HRB 97539. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten ein Rechtsbehelf in Form der sofortigen Beschwerde zu, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Entscheidung erging am 19.05.2026.

Originalbekanntmachung

19.05.2026

1542 IN 881/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. San Marino Restaurant GmbH, Westendstraße 161, 80339 München, vertreten durch den Geschäftsführer Codreanu Andrei-Robert Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 97539 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachun...

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