Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 210200

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Insolvenzprofil

Scopus Consulting GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München
Handelsregister
München, HRB 210200
EUID
DED2601V.HRB210200

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 1615/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Beratung für Managementsysteme und Prozessoptimierung sowie Interim-Management für andere Unternehmen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scopus Consulting GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Frauenauer Patrick und Koselofsky André, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

17.04.2026

1508 IN 1615/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Scopus Consulting GmbH, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München, vertreten durch die Geschäftsführer Frauenauer Patrick und Koselofsky André Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 210200 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16-19 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Münc...

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