Vorläufige Maßnahmen Nordrhein-Westfalen HRB 254403

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Insolvenzprofil

sdm SE

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
SE
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ranertstr. 5, 81249 München
Handelsregister
München, HRB 254403
EUID
DED2601V.HRB254403

Insolvenzgericht

Gericht
Köln
Aktenzeichen
70d IN 123/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol
Adresse
Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln
Telefon
0221 6695203 0
Fax
0221 6695203 99

Gegenstand des Unternehmens

Gründung, Erwerb, Halten und Verwalten von Unternehmen in jeglicher Rechtsform in Deutschland und im Ausland, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheitsdienste, Sicherheitstechnik, Empfangs-, Reinigungs- und sonstige Hausserviceleistungen sowie Chauffeurdienstleistungen tätig sind, sowie An- und Verkauf von Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligungen an solchen Unternehmen. Ferner Erbringen Beratungsdienstleistungen für Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, mit Ausnahme von allen eine behördliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Köln hat am 20.04.2026 um 11:18 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der sdm SE, München, vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Köln, bestellt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Zahlungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin sind untersagt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie als Sachverständige zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Zudem ist zu prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Falls die vorläufige Insolvenzverwalterin den Auftrag nicht binnen vier Wochen erfüllen kann, ist ein Zwischenbericht zu erstatten. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.

Originalbekanntmachung

20.04.2026

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 123/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der sdm SE, Ranertstr. 5, 81249 München, gesetzlich vertreten durch die Mitglieder des Leitungsorgans Herrn Tobias Philipp Bodamer, Herrn Jens-Peter Neumann und Herrn Andreas Schindler, Geschäftszweig: Gründung, Erwerb, Halten und Verwalten von Unternehmen in jeglicher Rechtsform in Deutschland und im Ausland, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen wird heute, am 20.04.2026, um 11:18 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO): Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, Tel.: 0221 6695203 0 , Fax 0221 6695203 99 bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht al...

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