Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 257242

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Insolvenzprofil

SDS Hygieneservice UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Grundfeld 55, 85778 Haimhausen
Handelsregister
München, HRB 257242
EUID
DED2601V.HRB257242

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2486/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Ulrich Cramer
Adresse
Brienner Straße 48, 80333 München

Gegenstand des Unternehmens

Schädlingsbekämpfung, Bautenschutz, Pflanzenschutz und kleinere Reinigungsarbeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDS Hygieneservice UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ulrich Cramer, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Die Festsetzung erfolgt gemäß dem Antrag vom 07.11.2025. Bei der Berechnung wurde von einem Vermögenswert in Höhe von 44.149,74 EUR ausgegangen. Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte eine Erhöhung des Regelsatzes um 75 %, was als gerechtfertigt angesehen wurde. Als Gründe für die Erhöhung wurden die Ermittlung und Sicherung von Forderungen (rund 25 T EUR zur Masse gezogen), ein obstruierendes Verhalten der Schuldnerin (keine konstruktive Zusammenarbeit, Durchsuchungsbeschluss erforderlich), eine desolate Buchhaltung bei Amtsübernahme sowie die lange Verfahrensdauer genannt. Eine Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Insolvenzschuldners zum Vergütungsantrag mit beantragten Zuschlägen in Höhe von insgesamt 75 % fand am 21.11.2025 statt. Die Bekanntgabe dieser Anhörung erfolgte am 27.11.2025. Stellungnahmen der Gläubiger bis zum 12.12.2025 sind nicht eingegangen. Die Vergütung und die Auslagenpauschale wurden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (InsVV) festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

30.12.2025

1542 IN 2486/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SDS Hygieneservice UG (haftungsbeschränkt), Grundfeld 55, 85778 Haimhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Deppisch Hans-Ulrich Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 257242 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Cramer, Brienner Straße 48, 80333 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer...

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