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Betrieb von Speditions-, Fracht-, Transport- und Lagergeschäften aller Art im nationalen und internationalen Bereich und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Geschäfte.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SeRoRa Logistik GmbH ist eröffnet. Die Gläubigerversammlung ist am 01.08.2024 zu einer Beschlussfassung über die Erteilung der Zustimmung gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 InsO zur Annahme des Vergleichsangebotes des Geschäftsführers Richard Steinfellner geladen. Gegenstand des Vergleichsangebotes ist die Abgeltung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen gemäß § 64 Satz 1 GmbHG a.F. in Höhe von 80.000,00 Euro. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
1501 IN 705/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SeRoRa Logistik GmbH, Frauenstraße 32, 82216 Maisach, vertreten durch den Geschäftsführer Steinfellner Richard Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 204583 - Schuldnerin - | Terminsbestimmung: - Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 InsO zur Annahme des Vergleichsangebotes von Herrn Richard Steinfellner, Geschäftsführerhaftungsansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG a.F. mittels Zahlung eines Betrages in Höhe von Euro 80.000,00 abzugelten, wird bestimmt auf Donnerstag, 01.08.2024, 10:00 Uhr Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.07.2024
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