Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 244180

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Insolvenzprofil

Sethasa gGmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Südliche Münchner Straße 10, c/o RAin Dr. Wibbe Petra, 82031 Grünwald
Handelsregister
München, HRB 244180
EUID
DED2601V.HRB244180

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1675/25 S-12-
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenbildung, vornehmlich mit Hilfe von Methoden, die der Persönlichkeitsentwicklung im weitesten Sinne dienen - so zum Beispiel durch Unterrichten des sogenannten "Schulfachs Glück", entwickelt vom Fritz- Schubert-Institut für Persönlichkeitsentwicklung gGmbH in Heidelberg. Der Unternehmensgegenstand umfasst auch die Konzeption und Durchführung anderer Bildungsprogramme oder -veranstaltungen, beispielsweise Mentoring-Programme sowie Veranstaltungen zur Vermittlung von Lerninhalten aus der Theater-, Show- oder Sportbranche. Die Leistungen der Gesellschaft sollen vor allem Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus gesellschaftlich benachteiligten Milieus zu Gute kommen, möglich ist aber auch die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus allen sozialen Milieus. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind. Sie darf - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - im In- und Ausland ihre Geschäfte betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten, Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichem Gegenstand errichten, erwerben und/oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2, Satz 1 Nr. 7 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch (a) Realisierung, Einführung und Begleitung des Unterrichts im "Schulfach Glück" schwerpunktmäßig an Schulen und Berufsschulen, ggf. aber auch an sonstigen Einrichtungen, an denen sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene regelmäßig zu Bildungszwecken zusammenfinden, (b) Konzeption und Durchführung sonstiger Bildungsveranstaltungen (z.B. Mentoring-Programme, Workshops) zur Vermittlung von Lerninhalten aus der Theater-, Show- oder Sportbranche an den in (a) genannten Bildungsstätten, (c) Aus- und Fortbildung im "Schulfach Glück" von Lehrern, Lehramtsstudenten und sonstiger Quereinsteiger im Bildungsbereich, sowie (d) Einführung des "Schulfachs Glück" in Betrieben.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sethasa gGmbH ist am 30.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die am 12.11.2025 angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind am 30.01.2026 aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

30.01.2026

810 IN 1675/25 S-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sethasa gGmbH, Beethovenstraße 22, 60325 Frankfurt am Main (AG München, HRB 244180), vertr. d.: Ellen Scheiter, Beethovenstraße 22, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 12.11.2025 sind am 30.01.2026 aufgehoben worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.01.2026

Originalbekanntmachung

30.01.2026

810 IN 1675/25 S-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Sethasa gGmbH, Beethovenstraße 22, 60325 Frankfurt am Main (AG München, HRB 244180), vertr. d.: Ellen Scheiter, Beethovenstraße 22, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 12.11.2025 am 30.01.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.01.2026

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