Antragsverfahren Bayern HRB 265580

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Insolvenzprofil

SF Bau UG

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Blütenstraße 10, 85748 Garching b.München
Handelsregister
München, HRB 265580
EUID
DED2601V.HRB265580

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1502 IN 4467/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist Tätigkeit im Bauwesen, insbesondere Tätigkeit als Maurer, Eisenflechter und Betonbauer sowie als Trockenbauer, ferner die Erbringung von Abbrucharbeiten, Gebäudereinigung und Bodenlegearbeiten sowie der Betrieb eines Hausmeisterservices mit den damit verbundenen Dienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SF Bau UG (haftungsbeschränkt) wurde durch Beschluss des Amtsgerichts München mangels Masse abgewiesen. Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist damit nicht stattgegeben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, da keine Eröffnung erfolgt ist.

Originalbekanntmachung

31.03.2026

1502 IN 4467/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. SF Bau UG (haftungsbeschränkt), Blütenstraße 10, 85748 Garching, vertreten durch den Geschäftsführer Szabo Francisc Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 265580 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung ge...

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