Antragsverfahren Bayern HRB 281709

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Insolvenzprofil

SIGGIS kitchen UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Buttermelcherstraße 18, 80469 München
Handelsregister
München, HRB 281709
EUID
DED2601V.HRB281709

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 3456/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb einer SIGGIS kitchen - Produktionsküche und einer SIGGIS vegan coffee & co Filiale und damit zusammenhängender Geschäfte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der SIGGIS kitchen UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München einzureichen.

Originalbekanntmachung

17.12.2025

1513 IN 3456/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. SIGGIS kitchen UG (haftungsbeschränkt), Buttermelcherstraße 18, 80469 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Lutz Sigrid Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 281709 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt ...

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