Antragsverfahren Bayern HRB 284369

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Silka Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Motorstr. 56, 80809 München
Handelsregister
München, HRB 284369
EUID
DED2601V.HRB284369

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 297/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Tätigkeiten als Bauunternehmer, Hoch- und Tiefbau, Ausbau, Garten- und Landschaftsbau, Pflaster-, Fliesen und Trockenbauarbeiten, Kanalbau, Erd- und Aushubarbeiten, Sanierungen und Schlüsselfertigbau sowie Vermittlung von Immobilien.

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der Silka Bau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Gashi Ilir, wurde auf Antrag eines Gläubigers ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Registergericht Amtsgericht München hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet.

Originalbekanntmachung

06.03.2026

1507 IN 297/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Silka Bau GmbH, Motorstraße 56, 80809 München, vertreten durch den Geschäftsführer Gashi Ilir Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 284369 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Tätigkeiten als Bauunternehmer, Hoch- und Tiefbau, Ausbau, Garten- und Landschaftsbau, Pflaster-, Fliesen und Trockenbauarbeiten, Kanalbau, Erd- und Aushubarbeiten, Sanierungen und Schlüsselfertigbau sowie Vermittlung von Immobilien. | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkü...

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